Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster

Patent und Gebrauchsmuster sind beides Schutzrechte, mit denen technische Erfindungen rechtlich gegen Imitationen geschützt werden. Beide Schutzrechtsarten unterscheiden sich in gewissen Besonderheiten und Verfahren.

Patent

Ein Patent schützt eine technische Erfindung, die neu und erfinderisch ist. Das Patent wird durch ein Erteilungsverfahren vor dem Patentamt erlangt. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster wird auch als "kleines Patent" bezeichnet und schützt ebenfalls technische Erfindungen. Allerdings gibt es kein Prüfungsverfahren. Das Gebrauchsmuster kann daher als "ungeprüftes Schutzrecht" angesehen werden. Bevor mit einem Gebrauchsmuster gegen eine Verletzung vorgegangen wird, sollte eine eigene Bewertung der Rechtsbeständigkeit vorgenommen werden. Die Bewertung kann auf Basis einer amtlichen Recherche erfolgen. Die Schutzdauer beträgt maximal 10 Jahre ab Anmeldetag.

Wesentliche Unterschiede

Fazit

Die Wahl zwischen Patent und Gebrauchsmuster hängt von der besonderen Situation und der wirtschaftlichen Zielsetzung ab. Gebrauchsmuster bieten einen schnelleren und günstigeren Schutz für eher "kleine" Erfindungen. Wichtige Erfindungen sollten immer mit einem Patent abgesichert werden.

Über uns

Dr. Thomas Heinz Meitinger ist ein erfahrener Patentanwalt und European Patent Attorney mit technischer Ausbildung in Elektrotechnik und dem Maschinenbau. Er war 10 Jahre als Entwicklungsingenieur tätig und füllte danach die Funktionen eines Produktionsleiters und technischen Leiters in mittelständischen Unternehmen des Spezialfahrzeugbaus bzw. der Chipkartenherstellung aus. Im Jahre 2009 gründete er die Meitinger Patentanwalts GmbH, die sich einen großen Kundenstamm im industriellen Mittelstand Deutschlands aufbauen konnte.

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Dr. Thomas Heinz Meitinger, Patentanwalt

Dr. Thomas Heinz Meitinger

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Consultant, vorsitzender Richter am Bundespatentgericht i.R.

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